Schadensgutachten / Reparaturbestätigung


Schadens-/Unfallgutachten werden bei Unfallereignissen zur Schadensabrechnung benötigt. Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, werden die folgenden relevanten Werte ermittelt:


  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall


Anhand dieser Werte ergeben sich grundsätzlich die Möglichkeiten zur Regulierung Ihres Schadens und den sonstigen Ausfällen.


Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die anfallenden Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.


Nach der Instandsetzung des Unfallschadens kann Ihnen zum Nachweis der durchgeführten Arbeiten eine Reparaturbestätigung ausgestellt werden.


Eine Fahrzeugbesichtigung zur Schadensaufnahme kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Vertrauenswerkstatt durchgeführt werden. 


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